Entdecken Sie die faszinierende Verbindung zwischen Recht und Informatik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg! Tauchen Sie ein in ein spannendes Studium, das Ihnen das Fachwissen vermittelt, um die Herausforderungen der digitalen Welt zu meistern und in einer zukunftsorientierten Branche erfolgreich zu sein.
Worum geht es im Studiengang?
Der Masterstudiengang Recht und Informatik vermittelt Studierenden der Rechtswissenschaft, die später in klassischen juristischen Berufen arbeiten, ein Grundverständnis im Hinblick auf die technischen Grundlagen der digitalen Gesellschaft. Die Digitalisierung stellt Juristinnen und Juristen vor neue Aufgaben – viele Rechtsgebiete erfordern vermehrt Kenntnisse im Bereich der Informatik. In diesem einjährigen Aufbaustudium erwerben erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Ersten Juristischen Prüfung auf dem Arbeitsmarkt äußerst gefragte „digitale“ Zusatzkompetenzen. Für Sie besteht die Möglichkeit,
- den Umgang mit wichtigen Grundbegriffen, -konzepten und -methoden der Informatik zu erlernen,
- ein Gespür dafür zu entwickeln, mit welchen technischen Problemen die Digitalisierungstechnik kämpft und wie methodisch Lösungen entwickelt werden können und
- juristische Kenntnisse in relevanten Rechtsbereichen zu vertiefen.
Im Bereich Informatik erlernen Sie u.a.:
- Grundlagen der Informatik wie rechnerinterne Zahlendarstellung, Rechnerarchitektur und Programmiersprachen
- Grundlagen der statischen (HTML) und dynamischen Webprogrammierung sowie zum effizienten Umgang mit großen Datenmengen
- Funktionsweisen von Betriebssystemen, Kommunikationssystemen und Rechnernetzen
- Konzepte und Methoden aus dem Bereich der IT-Sicherheit, u.a. im Hinblick auf Wirksamkeit von IT-Sicherheitsmechanismen und Strukturen der Cyberkriminalität.
Im Bereich Wirtschaftsinformatik befassen Sie sich mit:
- Datenmanagement und -analyse und deren Einsatz im unternehmerischen Kontext (Data Science)
- IT-Systemen zur Unterstützung von Innovations-, Kooperations- und Führungssystemen (z.B. Simulationswerkzeuge, Virtuelle Realitäten)
- der analytischen Auswertung unternehmensrelevanter Daten durch unterschiedliche Verfahren, z.B. Predictive Analytics und (überwachtes) maschinelles Lernen.
Im Bereich Recht werden folgende für die Digitalisierung besonders relevante Rechtsgebiete behandelt:
- Softwareschutz und Softwarelizenzen: Schutz von Software durch das Recht des Geistigen Eigentums (insb. Urheber- und Patentrecht) und Schranken des Softwareschutzes, Open Source Software, Softwarelizenzen und –vertriebsrecht, Haftung für fehlerhafte Software
- Datenschutzrecht/Datenrecht/Informationsrecht: Verarbeitung personenbezogener Daten, Schutz nicht personenbezogener Daten („Eigentum an Daten“), Datenwirtschaftsrecht (insb. Zugang zu Daten, Datenlizenzen)
- IT-Recht/Internetrecht: E-Commerce, Online-Marketing (u.a. personalisierte Werbung, keyword advertising), Internetvertriebsrecht (Kartellrecht), Plattformhaftung und -regulierung
Recht und Informatik (LL.M.)
Entdecken Sie die faszinierende Verbindung zwischen Recht und Informatik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg! Tauchen Sie ein in ein spannendes Studium, das Ihnen das Fachwissen vermittelt, um die Herausforderungen der digitalen Welt zu meistern und in einer zukunftsorientierten Branche erfolgreich zu sein.
Worum geht es im Studiengang?
Der Masterstudiengang Recht und Informatik vermittelt Studierenden der Rechtswissenschaft, die später in klassischen juristischen Berufen arbeiten, ein Grundverständnis im Hinblick auf die technischen Grundlagen der digitalen Gesellschaft. Die Digitalisierung stellt Juristinnen und Juristen vor neue Aufgaben – viele Rechtsgebiete erfordern vermehrt Kenntnisse im Bereich der Informatik. In diesem einjährigen Aufbaustudium erwerben erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Ersten Juristischen Prüfung auf dem Arbeitsmarkt äußerst gefragte „digitale“ Zusatzkompetenzen. Für Sie besteht die Möglichkeit,
Im Bereich Informatik erlernen Sie u.a.:
Im Bereich Wirtschaftsinformatik befassen Sie sich mit:
Im Bereich Recht werden folgende für die Digitalisierung besonders relevante Rechtsgebiete behandelt:
Der Studiengang besteht aus den drei Säulen (1) Informatik, (2) Wirtschaftsinformatik und (3) Recht. Er wird als Vollzeitstudiengang über zwei Semester angeboten und ist modular aufgebaut.
Wintersemester:
Informatik
Recht
Sommersemester:
Informatik
Wirtschaftsinformatik
Recht
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Studiengangs sowie im Modulhandbuch und Studienverlaufsplan.
Der Studiengang richtet sich an Studierende, die sich für folgende Themenkomplexe im Zusammenhang mit ihrer späteren beruflichen Tätigkeit interessieren:
Entsprechende technische oder informationstechnologische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Idealerweise haben Sie:
Als erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen des ersten juristischen Staatsexamens mit späterer Arbeitstätigkeit in klassischen juristischen Berufen (Rechtsanwaltschaft, Justiz, Unternehmen, Verwaltung) erwerben Sie auf dem Arbeitsmarkt äußerst gefragte Kompetenzen im Bereich der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen der Digitalisierung. Zugleich bestehen anspruchsvolle Berufsmöglichkeiten in zukunftsorientierten Arbeitsfeldern an der Schnittstelle von Informatik und Recht. Insbesondere im Rahmen der Masterarbeit können Sie bereits eigene Themenschwerpunkte für mögliche berufliche Betätigungsfelder setzen.
15.08.
Das Studienangebot richtet sich an Absolventinnen und Absolventen rechtswissenschaftlicher Studiengänge. Der Studiengang ist zulassungsfrei (ohne Numerus clausus). Zulassungsvoraussetzungen sind (1.) das Bestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung und der Juristischen Universitätsprüfung (JUP) oder ein vergleichbarer Abschluss einer in- oder ausländischen Hochschule (Bachelor, Master, Diplom) mit juristischem Schwerpunkt (mindestens 240 ECTS-Punkte) und (2.) das erfolgreiche Absolvieren des Qualifikationsfeststellungsverfahrens (vgl. Anlage 1 FPO LLM RInf). Alternativ kann die Qualifikation zu (1.) nachgewiesen werden durch einen juristischen Bachelorabschluss einer in- oder ausländischen Hochschule im Umfang von 180 ECTS-Punkten und einschlägige berufspraktische Erfahrung im juristischen Umfeld nach Abschluss des Erststudiums im Umfang von mindestens zwei Jahren.
Sprachkenntnisse
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website https://master.fau.de.
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